Kopfläuse – was tun?

Läusebefall bitte im Interesse aller Kinder sofort melden
und die Behandlungen gewissenhaft durchführen!

Bei vereinzelt auftretenden Fällen ist die Vorgehensweise wie folgt:

Die Eltern melden der Schule (auch der Mittagsbetreuung, dem Kinderhort usw.) den Befall. Die Schule muss darüber eine Meldung am Gesundheitsamt abgeben. Die Eltern geben eine Bestätigung an die Schule, dass Sie die Behandlung vorschriftsmäßig ausgeführt haben, auch die Nachbehandlung gewissenhaft erledigen und dass das betreffende Kind frei von Läusen und Nissen ist. Erst danach, wenn also keine weitere Ansteckungsgefahr mehr gegeben ist, darf Ihr Kind wieder in die Schule.

Bestätigungsformular Kopfläuse

Merkblatt Kopfläuse

Ergänzung zum Formblatt des Gesundheitsamtes: Eine ärztlich bestätigte Ansteckungsfreiheit ist nicht mehr erforderlich. Die Eltern bestätigen im o.g. Formular die ordnungsgemäße Behandlung von Läusen und dass eine Weiterverbreitung der Läuse folglich nicht mehr zu befürchten ist.