Übertragbare Krankheiten

Bei Entschuldigungen Ihres Kindes müssen Sie uns Krankheiten, die ansteckend und beim Gesundheitsamt meldepflichtig sind, mitteilen. Die häufigsten der meldepflichtigen Krankheiten sind:
Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach, Keuchhusten und Kopflausbefall. Jedoch sind auch Krankheiten wie Diphterie, Meningokokken-Meningitis, etc. meldepflichtig.

Erkrankt Ihr Kind an einer der o.a. Krankheiten, so darf es erst mit einer Gesundmeldung des Arztes wieder zur Schule kommen. Diese Gesundmeldung muss Ihr Kind am ersten Tag an dem es wieder zur Schule geht mitbringen. Hat es diese Meldung nicht dabei, so sind wir gezwungen, Ihr Kind wieder nach Hause zu schicken bzw. es von Ihnen abholen zu lassen. Eine Ausnahme ist hier Kopflausbefall. Es genügt, wenn Sie schriftlich bestätigen, eine entsprechende Behandlung durchgeführt zu haben.

Wer an einer der vorstehend genannten Krankheiten leidet, darf die Schule nicht betreten, bis nach einem ärztlichen Attest eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.

Gleiches gilt auch für Personen, wenn in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein Verdacht einer oben bezeichneten Infektionskrankheit vorliegt.

Bei Salmonellenerkrankungen ist ein Schulbesuch nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter besonderen Schutzmaßnahmen in der Schule möglich.