Die Wahl von Klassenelternsprecher und Elternbeirat wird in § 13 und § 14 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) geregelt. Der jeweils amtierende Elternbeirat entscheidet im Einvernehmen mit der Schulleitung über Ort, Zeit und Verfahren der Wahl. Das Wahlverfahren wird in einer Wahlordnung geregelt. Die Wahlen sollen innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn durchgeführt werden.
Wahl des Elternbeirats (EB)
Alle Eltern wählen den EB aus der gesamten Elternschaft. Für je 15 Schüler/innen ist ein Mitglied zu wählen, der EB hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Seine Amtszeit beträgt zwei Schuljahre. Die Amtszeit beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit der Wahl des neuen EB.
Wahl der Klassenelternsprecher (KES)
An Grund- und Mittelschulen werden verpflichtend KES gewählt. An der Grundschule Raisting beträgt die Amtszeit in Absprache mit dem Elternbeirat zwei Schuljahre; sie beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit Ablauf des Schuljahres.