Informationen zum Übertrittsverfahren

Ausweisung von Lernphasen

Um den in der Jahrgangsstufe 4 häufig empfundenen Leistungsdruck zu vermindern, gibt es bis zum Übertrittszeugnis Zeiträume, in denen keine Probearbeiten geschrieben werden. Dies gilt für die übertrittsrelevanten Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht. Die Schüler müssen in diesen Zeiträumen auch keine anderen schriftlichen Leistungsnachweise erbringen.

Diese sind im Schuljahr 2022/23:

19.-23.12.2022
09.-13.01.2023
13.-17.02.2023
17.-21.04.2023

Ankündigung von Probearbeiten

In der Jahrgangsstufe 4 werden Probearbeiten spätestens eine Woche vorher angekündigt. Dies gilt für alle Fächer. Probearbeiten werden nur an einem Tag geschrieben, an dem das Fach im Stundenplan ausgewiesen ist. Bei einem Versäumen der Probe muss für den Tag der Probearbeit eine ärztliche Bescheinigung (kein Attest) vorgelegt werden. Eine einmalig versäumte Probe muss nicht nachgeschrieben werden. Jede weitere versäumte Probe muss möglichst zeitnah in veränderter Form nachgeschrieben werden. Hierfür erfolgt in der Regel keine erneute Terminsetzung.

Bitte beachten Sie auch, dass nach Fehlzeiten schriftliche Einträge, Arbeitsblätter etc. eigenverantwortlich nachgeholt bzw. ergänzt werden müssen.

Richtzahlen Probearbeiten

In der Jahrgangsstufe 4 gilt für die übertrittsrelevanten Fächer folgende Anzahl von Proben als Richtwert (Zeitraum bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses):
Deutsch: 10, Mathematik: 4, HSU: 4

Verstärkte Elternberatung

Nach der Informationsveranstaltung in der 3. Klasse erfolgt wie bisher ein Info-Abend zum Übertritt in der 4. Klasse. Neben den Übertrittsregelungen erläutern Beratungslehrer und Lehrkräfte der weiterführenden Schulen Anforderungsprofile und erforderliche Lernvoraussetzungen für die jeweilige Schulart.

Daneben kommt der Individualberatung eine zentrale Bedeutung zu. Diese Beratung erfolgt natürlich überwiegend durch die Klassenlehrer. Insbesondere für Eltern, die eine Teilnahme ihres Kindes am Probeunterricht erwägen, kommt eine ergänzende Beratung durch Beratungslehrer, Schulpsychologen, Lehrkräfte der aufnehmenden Schulen oder sog. “Lotsen im Übertrittsverfahren” (das sind Grundschullehrkräfte, die an Realschulen bzw. Gymnasien eingesetzt sind) in Frage. Eine Anmeldung für ein solches Gespräch vermittelt die Schulleitung, das Staatliche Schulamt oder die staatliche Schulberatungsstelle. Die Eltern haben außerdem die Möglichkeit im Rahmen der Anmeldung bei der aufnehmenden Schule um die Vermittlung eines Beratungsgespräches mit einer Beratungslehrkraft dieser Schule zu bitten.

Zeugnisse

Anstelle des Zwischenzeugnisses erhalten die Schüler und Schülerinnen bereits am 20. Januar 2023 eine schriftliche Zwischeninformation über ihren aktuellen Leistungsstand. Das Übertrittszeugnis wird am 02. Mai 2023 ausgehändigt.